Selbsterfahrung

Für die Ausübung der Psychosozialen Beratung sind 30 Stunden an Selbsterfahrung bei einer dafür berechtigten Person eine wichtige Voraussetzung.

Selbsterfahrung beinhaltet eine Bewusstwerdung eigener persönlicher Konflikte und emotionaler Themen. Sie ist eine bewusste Reflexion seiner selbst und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei.

Berechtigt zur Ausstellung von Bestätigungen für Auszubildende nach:
BGBI. II 140/03 § 4(3) Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung für Einzelselbsterfahrung.